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Probenahme
Test, Analyse und Untersuchung von Legionellen im Trinkwasser

Die wichtigsten Änderungen für Verbraucher und Versorger

  • er einen technischen Maßnahmewert.
  • Es sind jährliche Untersuchung nach DVGW-Regelwerk W 551 erforderlich
  • Bei der Trinkwasserinstallation in Gebäuden wird der Einsatz von geeigneten Sicherungseinrichtungen beim Anschluss von Apparaten an die Trinkwasserinstallation oder bei der Verbindung mit Nicht-Trinkwasser-Anlagen gefordert.
  • Die Pflicht zur Veranlassung notwendiger Kontrollen und zur Meldung von Grenzwertüberschreitungen liegt beim Gebäudebetreiber. Von einer automatischen Aufforderung zur Untersuchung durch die zuständige Behörde (Gesundheitsamt) kann nicht ausgegangen werden.
  • Bei Nichtbeachtung der Dokumentations- und Anzeigepflicht und bei Nichtdurchführung der notwendigen Untersuchungen droht ein Bußgeld.
  • Sind überwachungspflichtige Anlagen die Quelle für die Verbreitung von Krankheitskeimen, droht die strafrechtliche Verfolgung, wenn die Überwachungspflicht vernachlässigt wurde.
  • Dies gilt für alle Anlagen mit mehr als 400 Litern Speichervolumen und/oder Leitungen mit mehr als 3 Liter Inhalt.

 
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