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Test, Analyse und Untersuchung von Legionellen im Trinkwasser
Die wichtigsten Änderungen für Verbraucher und Versorger
- er einen technischen Maßnahmewert.
- Es sind jährliche Untersuchung nach DVGW-Regelwerk W 551 erforderlich
- Bei der Trinkwasserinstallation in Gebäuden wird
der Einsatz von geeigneten Sicherungseinrichtungen beim Anschluss von
Apparaten an die Trinkwasserinstallation oder bei der Verbindung mit
Nicht-Trinkwasser-Anlagen gefordert.
- Die Pflicht zur Veranlassung notwendiger Kontrollen
und zur Meldung von Grenzwertüberschreitungen liegt beim
Gebäudebetreiber. Von einer automatischen Aufforderung zur
Untersuchung durch die zuständige Behörde (Gesundheitsamt)
kann nicht ausgegangen werden.
- Bei Nichtbeachtung der Dokumentations- und
Anzeigepflicht und bei Nichtdurchführung der notwendigen
Untersuchungen droht ein Bußgeld.
- Sind überwachungspflichtige Anlagen die Quelle
für die Verbreitung von Krankheitskeimen, droht die
strafrechtliche Verfolgung, wenn die Überwachungspflicht
vernachlässigt wurde.
- Dies gilt für alle Anlagen mit mehr als 400 Litern Speichervolumen und/oder Leitungen mit mehr als 3 Liter Inhalt.
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